Wer hat angerufen? Telefonbuch Rückwärtssuche.
Verbraucherinnen und Verbraucher ohne deren ausdrückliche vorherige Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen, ist gesetzlich verboten. Fehlt eine solche Einwilligung, handelt es sich um einen unerlaubten Werbeanruf, einen sogenannten Cold Call.
Kommentar zur Löschung:
Verbraucherinnen und Verbraucher ohne deren ausdrückliche vorherige Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen, ist gesetzlich verboten. Fehlt eine solche Einwilligung, handelt es sich um einen unerlaubten Werbeanruf, einen sogenannten Cold Call.
28.04.2021