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Anruf von der Telekom oder CHECK24: echt, erlaubt oder Fake?

Eine 0800-Nummer ruft an, am Apparat ist angeblich die Telekom: Ihr Vertrag laufe aus, es gebe jetzt Glasfaser oder einen günstigeren Tarif. Oder Sie haben gerade online einen Kred…

W Wemgehört-Team 5 Min. Lesezeit 988 Wörter
Anruf von der Telekom oder CHECK24: echt, erlaubt oder Fake?

Eine 0800-Nummer ruft an, am Apparat ist angeblich die Telekom: Ihr Vertrag laufe aus, es gebe jetzt Glasfaser oder einen günstigeren Tarif. Oder Sie haben gerade online einen Kredit verglichen, und schon meldet sich jemand, der „CHECK24“ sagt. Ob das echt ist, lässt sich am Display allein nicht erkennen.

Unsere Antwort vorweg: Prüfen Sie jedes Angebot über den offiziellen Weg, den Sie selbst wählen. Werbeanrufe sind in Deutschland nur mit Ihrer vorherigen Einwilligung erlaubt, und eine angezeigte Rufnummer kann gefälscht sein.

Ist der Anruf von der Telekom oder CHECK24 echt?

Das Display zeigt nur, welche Nummer übertragen wurde. Wer tatsächlich wählt, verrät es nicht. Rufnummern lassen sich manipulieren, und bekannte Firmennamen sind für Betrüger wie für aggressive Vertriebsfirmen ein bequemer Türöffner.

Der sicherste Weg: Beenden Sie das Gespräch freundlich und rufen Sie selbst beim Kundenservice an, über die Nummer auf Ihrer Rechnung oder auf der offiziellen Website. Ein echtes Angebot ist dann ebenfalls im Kundenkonto oder per Post nachvollziehbar. Wer Ihnen sein Angebot nur am Telefon machen will, liefert Ihnen damit ein Warnsignal.

Zur Telekom gibt es einen klaren Anhaltspunkt: Echte Mitarbeiter fragen Sie nicht nach dem SMS-Code für Ihr Kundenkonto. Genau damit arbeiten falsche Telekom-Anrufer, von denen immer wieder berichtet wird.

Was Nutzer über 08007246832 und 01779748631 berichten

Die Nummer 08007246832 wurde auf Wemgehort.de zuletzt über 120-mal gesucht. Ein Nutzer schreibt, der Anrufer habe sich als Mitarbeiter der Telekom ausgegeben und einen besseren Anschluss zu weniger Geld angeboten. Seine Bitte, das Angebot per E-Mail zu schicken, sei abgelehnt worden, es gebe nur ein telefonisches Angebot. Ein anderer Kommentar ordnet die Nummer einem Geschäftskundenbereich zu und beschreibt die Anrufer als hartnäckig, meist um die Mittagszeit. Ob die Nummer wirklich zur Telekom gehört, können wir nicht bestätigen.

Zu 01779748631 haben Nutzer über 250 Kommentare hinterlassen. Mehrere schreiben, der Anrufer habe sich mit CHECK24 gemeldet, einer spricht von ein bis zwei Anrufen am Tag. Auch hier gilt: Was am Telefon gesagt wird, beweist nicht, wer anruft.

Ähnliche Beschwerden gibt es bei +4961195003199, wo Nutzer von täglichen, sehr aufdringlichen Anrufen schreiben. Und die Erfahrungen gehen auseinander: Ein Kommentator beschreibt einen Glasfaser-Vertreter als freundlich und das Angebot als kostenlos. Hören Sie sich so etwas ruhig an, unterschreiben Sie aber erst, wenn Sie alles schriftlich haben.

Wann sind Werbeanrufe erlaubt und wann verboten?

Nach § 7 UWG dürfen Unternehmen Verbraucher nur dann zu Werbezwecken anrufen, wenn diese vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Nach § 7a UWG müssen Firmen diese Einwilligung dokumentieren und auf Nachfrage belegen. Das erklärt die Bundesnetzagentur auf ihrer Seite zur unerlaubten Telefonwerbung.

Verstöße kann die Behörde mit Bußgeldern bis zu 300.000 Euro ahnden. Derselbe Rahmen gilt, wenn bei Werbeanrufen die Rufnummer unterdrückt oder manipuliert wird. Mit Bußgeld belegt werden dabei nur Anrufe bei Verbrauchern.

Dass die Behörde tatsächlich durchgreift, zeigt ihre Liste der Bußgeldverfahren. Am 24. Juli 2026 traf es ein Callcenter aus dem Telekommunikationsbereich mit 34.327 Euro, der Bescheid ist noch nicht rechtskräftig. Im April 2026 wurde ein Bußgeld von 6.000 Euro verhängt.

Nach einem Kreditvergleich lohnt ein Blick in Ihre Unterlagen: Haben Sie bei der Anfrage einem Rückruf zugestimmt? Auch wenn ja, können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Sagen Sie dem Anrufer klar, dass Sie jede Einwilligung zur telefonischen Werbung widerrufen, und notieren Sie Datum und Uhrzeit.

Wer „CHECK24 Anruf verbieten“ sucht, sollte diesen Widerruf zusätzlich schriftlich festhalten. Eine kurze E-Mail an das Unternehmen genügt: Sie widerrufen alle Einwilligungen zu Werbeanrufen und bitten um Bestätigung. Ruft danach trotzdem jemand mit Werbung an, haben Sie für eine Beschwerde einen klaren Beleg in der Hand.

Warnsignale bei angeblichen Anrufen vom Anbieter

  • Der Anrufer will Ihnen das Angebot nicht schriftlich oder per E-Mail schicken.
  • Sie sollen einen Code vorlesen, der gerade per SMS auf Ihr Handy kommt.
  • Es wird gedrängt, weil der Vertrag angeblich heute ausläuft oder der Preis nur jetzt gilt.
  • Man fragt nach Kundenkennwort, Bankverbindung oder Ausweisdaten, obwohl Sie angeblich schon Kunde sind.
  • Ihr Handy zeigt eine Warnung an.

Zum letzten Punkt: Die Telekom blendet mit „Call Check“ bei auffälligen Nummern den Hinweis „Vorsicht, möglicher Betrug“ ein. Der Anruf wird dabei nicht blockiert, Sie werden nur gewarnt. Vodafone nutzt seit Mai 2025 ein ähnliches System. Nehmen Sie so eine Warnung ernst.

Ich habe am Telefon zugestimmt oder einen Code genannt: Was jetzt?

Haben Sie am Telefon einen Tarifwechsel oder neuen Vertrag zugesagt, gilt für solche Fernabsatzverträge in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Widerrufen Sie schriftlich und so, dass Sie den Versand nachweisen können. Gründe müssen Sie dafür nicht angeben.

Haben Sie einen SMS-Code, ein Kennwort oder Bankdaten weitergegeben, handeln Sie sofort. Rufen Sie Ihren Anbieter über die offizielle Hotline an, ändern Sie das Passwort Ihres Kundenkontos und fragen Sie nach, ob Bestellungen oder Änderungen ausgelöst wurden. Bei Bankdaten informieren Sie zusätzlich Ihre Bank. Ist ein Schaden entstanden, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

Kommt nach dem Gespräch eine Auftragsbestätigung, die Sie so nicht wollten, heben Sie sie zusammen mit Ihrem Widerruf auf. Lehnt der Anbieter den Widerruf ab, hilft Ihnen die Verbraucherzentrale vor Ort weiter.

Werbeanrufe melden und abstellen

Unerlaubte Werbeanrufe melden Sie über das Beschwerdeformular der Bundesnetzagentur, das Sie über bundesnetzagentur.de/UnerlaubteTelefonwerbung finden. Hilfreich sind Rufnummer, Datum, Uhrzeit, der genannte Firmenname und worum es im Gespräch ging. Je genauer Ihre Angaben, desto eher kann die Behörde ein Verfahren einleiten.

Lästige Nummern sperren Sie auf dem iPhone in der Telefon-App: Bei „Anrufe“ auf das i neben der Nummer tippen, dann „Anrufer blockieren“. Auf Android-Geräten öffnen Sie das Anrufprotokoll, tippen die Nummer an und wählen „Blockieren“ oder „Spam melden“.

Wollen Sie wissen, was andere über einen Anruf schreiben, geben Sie die Nummer bei Wemgehort.de ein. Ergänzen Sie gern Ihren eigenen Eintrag, etwa welcher Firmenname genannt wurde und was angeboten wurde.

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