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Lotto-Abo am Telefon untergeschoben: kündigen, widersprechen, Geld zurück

Am Telefon gratuliert Ihnen jemand zu einem Gewinnspiel, oder eine freundliche Frau behauptet, Sie hätten seit Monaten einen Vertrag für Lotto-Tipps. Kurz darauf soll die IBAN best…

W Wemgehört-Team 5 Min. Lesezeit 987 Wörter
Lotto-Abo am Telefon untergeschoben: kündigen, widersprechen, Geld zurück

Am Telefon gratuliert Ihnen jemand zu einem Gewinnspiel, oder eine freundliche Frau behauptet, Sie hätten seit Monaten einen Vertrag für Lotto-Tipps. Kurz darauf soll die IBAN bestätigt werden, oder auf dem Kontoauszug taucht eine Abbuchung auf, die Sie nie veranlasst haben. Manche merken erst nach Wochen, dass jeden Monat Geld abgeht.

Solche Anrufe zählen zu den Dauerbrennern bei den Verbraucherzentralen. Die gute Nachricht: Ein Abo, das Ihnen am Telefon untergeschoben wurde, müssen Sie in aller Regel nicht hinnehmen, und abgebuchtes Geld lässt sich oft zurückholen.

Lotto-Anrufe und Gewinnspiel-Abos: Was steckt dahinter?

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen beschreibt ein typisches Muster. Der Anrufer behauptet, Sie hätten bereits einen Vertrag über 24 Monate abgeschlossen. Als Entgegenkommen bietet er an, die Laufzeit auf drei Monate zu verkürzen. Danach werden 60 bis 100 Euro vom Konto abgebucht.

Wer nach „Lotto Abo Sonderkündigungsrecht“ sucht, ist oft genau auf dieses Angebot gestoßen. Die angebliche Verkürzung gehört zur Masche. Lassen Sie sich darauf nicht ein und bestätigen Sie am Telefon nichts, auch keinen Vertrag, den es angeblich schon gibt.

Wer genau hinter den Anrufen steckt, sagen die Anrufer selten klar. Oft fällt das Wort Lotto, manchmal ist nur von einem Gewinnspiel oder einer Eintragung in Tippgemeinschaften die Rede. Die angezeigte Nummer muss dabei nicht stimmen, denn Rufnummern lassen sich fälschen.

Was Nutzer über +4932214219001 und +491793000333 berichten

Zu +4932214219001 gibt es auf Wemgehort.de über 300 Kommentare, die Nummer wurde zuletzt mehr als hundertmal nachgeschlagen. Ein Nutzer hält den Anrufer für eine scheinbare Lottogesellschaft. Andere schreiben, dass nach dem Abnehmen gleich aufgelegt wird, und das mehrmals am Tag.

Bei +491793000333 berichtet ein Kommentator von einem Anruf wegen eines Lotto-Gewinnspiels, das er abgelehnt hat. Er hält die Nummer für gefährlich. Ein anderer schreibt, der Anrufer melde sich seit Wochen immer wieder.

Ein Fall aus unseren Kommentaren zeigt, wie das Ganze in der Praxis klingt. Dort heißt es, eine Frau habe am Telefon behauptet, es sei ein kostenloses Gewinnspiel für ein Jahr abgeschlossen worden, und nun würden monatlich 97 Euro abgebucht. Ein anderer Nutzer berichtet, angeblich laufe noch ein Abo, obwohl er längst gekündigt habe. Wieder ein anderer erzählt von einem Anruf zu einem Gewinn über 100.000 Euro, bei dem es nach seinem Eindruck nur darum ging, Daten abzugreifen.

Ist ein am Telefon geschlossener Gewinnspielvertrag gültig?

Hier hilft Ihnen das Gesetz. Nach § 675 Abs. 3 BGB braucht ein Vertrag, mit dem jemand Sie für Gewinnspiele Dritter anmelden soll, die Textform. Ein „Ja“ am Telefon reicht dafür nicht. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen weist darauf hin, dass der Anbieter Angebot und Annahme in Textform nachweisen muss.

Zusätzlich haben Sie ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Fehlte die Widerrufsbelehrung oder war sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist auf ein Jahr und 14 Tage. Prüfen Sie deshalb, ob Sie überhaupt eine Belehrung bekommen haben und was darin steht.

So kündigen und widersprechen Sie und holen Ihr Geld zurück

  1. Schreiben Sie dem Anbieter, dass Sie keinen Vertrag geschlossen haben, und fordern Sie den Nachweis in Textform. Erklären Sie vorsorglich den Widerruf und die Kündigung. Einen kostenlosen Musterbrief stellt die Verbraucherzentrale bereit, eine eigene Vorlage müssen Sie also nicht basteln.
  2. Schicken Sie das Schreiben so, dass Sie den Versand belegen können, etwa per Einschreiben oder per E-Mail mit Kopie für Ihre Unterlagen.
  3. Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge der letzten Monate. Eine SEPA-Lastschrift können Sie innerhalb von acht Wochen über Ihre Bank zurückgeben lassen. Ein Anruf bei der Bank oder ein Blick in Ihre Banking-App genügt dafür meist.
  4. Bitten Sie Ihre Bank, künftige Lastschriften dieses Empfängers zu sperren, damit nicht im nächsten Monat erneut abgebucht wird.
  5. Bezahlen Sie keine Mahnungen, ohne vorher beraten worden zu sein. Kommen Inkassoschreiben, widersprechen Sie schriftlich und wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale vor Ort.

Ich habe meine IBAN genannt oder schon bezahlt: Was jetzt?

Haben Sie Ihre Kontonummer am Telefon bestätigt, ist noch nichts verloren. Behalten Sie Ihr Konto in den kommenden Wochen genau im Blick und lassen Sie jede unbekannte Lastschrift zurückgeben. Ein neues Konto brauchen Sie deswegen in der Regel nicht.

Wurde schon abgebucht, gehen Sie wie oben beschrieben vor: Lastschrift zurückholen, schriftlich widersprechen, Nachweis verlangen. Haben Sie selbst überwiesen, lässt sich das Geld nicht per Knopfdruck zurückholen. Fordern Sie es dann schriftlich vom Anbieter zurück und lassen Sie sich von der Verbraucherzentrale beraten.

Halten Sie fest, wann der Anruf kam, welche Nummer angezeigt wurde und was gesagt wurde. Diese Notizen helfen bei der Beschwerde und, falls nötig, bei einer Anzeige.

Vorsicht vor falschen Verbraucherschützern

Auf untergeschobene Abos folgt manchmal eine zweite Welle. Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor Anrufern, die sich als Verbraucherschützer ausgeben. Sie verkaufen angebliche Schutz-Abos für rund 79 Euro oder einen Austragungsservice aus Gewinnspiellisten für rund 150 Euro. Dabei wurden gefälschte Rufnummern mit der Düsseldorfer Vorwahl 0211 angezeigt.

Sagen Sie am Telefon nicht „ja“, auch nicht auf harmlos klingende Fragen wie „Können Sie mich gut hören?“. Legen Sie auf und rufen Sie bei Bedarf selbst bei Ihrer Verbraucherzentrale an.

Lotto-Anrufe stoppen und melden

Auf dem iPhone sperren Sie eine Nummer über die Telefon-App: Unter „Anrufe“ auf das i neben dem Eintrag tippen und „Anrufer blockieren“ wählen. Unter Android tippen Sie im Anrufprotokoll lange auf die Nummer und wählen „Nummer blockieren“, bei manchen Geräten heißt der Punkt „Spam melden“.

Gewinnspielanrufe ohne Ihre Einwilligung können Sie bei der Bundesnetzagentur melden, alle Infos dazu gibt es unter bundesnetzagentur.de/aergermitrufnummern. Halten Sie dafür Nummer, Datum und Uhrzeit bereit.

Ob eine Nummer schon als Lotto-Anrufer bekannt ist, sehen Sie in Sekunden auf Wemgehort.de. Wenn Sie selbst angerufen wurden, schreiben Sie dazu, was behauptet wurde und ob jemand nach Ihrer IBAN gefragt hat. Persönliche Daten wie Ihren Namen oder Ihre Kontonummer lassen Sie im Kommentar bitte weg.

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